Bemessungsgrundlage für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten, die bis zu 45 % in den "Alten Bundesländern" bzw. bis zu 55 % in den "Neuen Bundesländern" anteilig gefördert werden können.
Großunternehmen können bis zu 35 % bzw. bis zu 45 % gefördert werden. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung erwartet (grundsätzlich
mindestens 50 %).
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren
und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis 100 % gefördert werden können.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist der Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der EU-Kommission zu berücksichtigen.
Im Sinne einer Vereinfachung der Verfahren sollten die förmlichen Anträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft möglichst auf eine pauschalierte Abrechnung
ausgerichtet werden, soweit die Voraussetzungen nach den BMBF - Standardrichtlinien erfüllt werden.
Richtlinien und Hinweise zur Erstellung der Anträge und Antragsformulare:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU - Definition) sollten die bearbeitete Version des BMBF-Vordruckes 0047 (Word-Dokument) nutzen.
Hier sind Schriftfelder grau hinterlegt, die vom KMU je nach Anwendungsfall vernachlässigbar sind.
Für die Erstellung Ihres Antrages benutzen Sie bitte die bereitgestellten Formulare. Hochschulen und Forschungseinrichtungen (HS bzw. FE) verwenden bitte die Formulare
unter easy AZA V5.0 , Wirtschaftsunternehmen (KMU bzw. GU) verwenden bitte die Formulare unter easy AZK V5.0.
Sie erhalten die genannten Dokumente über den nachfolgenden Link.
(Der Link zum easy Antragssystems verweist auf die Webseite des Projektinformationsservices. Bitte kopieren Sie sich hier die aktuelle Setup.exe und installieren Sie sie auf
Ihren Rechner und führen Sie die Anwendung aus.)
easy - Antragssystem
Musterkooperationsvereinbarung für die Softwareoffensive:
Verbundpartner sind verpflichtet, eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abzuschließen, für die kein obligatorisches Vertragsmuster vorgegeben wird (vgl.
BMBF-Merkblatt für Antragsteller auf Projektförderung zur Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen bei Verbundprojekten - einschließlich Leitprojekten als spezifischer
Typ von Verbundprojekten).
Die nachstehende Musterkooperationsvereinbarung für die Softwareoffensive ist eine Hilfestellung für die Verbundpartner eines Verbundprojektes.
Die Musterkooperationsvereinbarung berücksichtigt die wesentlichen vom BMBF vorgegebenen Minimalanforderungen. Es wird empfohlen, Ergänzungen oder Modifizierungen
jeweils verbundprojektspezifisch zu prüfen (z. B. Festschreibung besonderer Verwertungsmodalitäten, Berücksichtigung unterschiedlicher Projektfinanzierungen). Abweichende
oder ergänzende Regelungen sind zulässig, soweit sie im Einklang mit dem BMBF-Merkblatt (siehe unten) stehen. Privatautonomie und Eigenverantwortlichkeit der
Verbundpartner werden daher durch diese Musterkooperationsvereinbarung – soweit sie über die im Merkblatt festgelegten Anforderungen hinausgeht - nicht berührt.
Ein Muster zur Kooperationsvereinbarung entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Link:
Musterkooperationsvereinbarung (Word-Dokument)
Des Weiteren finden Sie im Merkblatt für Antragsteller zur Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen (BMBF Vordrucknummer 0110) bei Bedarf weitere Hinweise.
